Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit, ein Wiederholungsrezept oder eine Wiederholungsüberweisung anzufordern.
Füllen Sie dazu bitte das entsprechende Formular aus.

Bitte beachten sie, dass es aufgrund der gesetzlichen Einführung des E-Rezeptes ab Januar zu Änderungen kommt.
Ihre Medikamentenanforderung kann nur bearbeitet werden, wenn zuvor die Krankenkassenkarte eingelesen wurde.
Nach 2 Werktagen können sie die bestellten Medikamente, unter Vorlage ihrer Versichertenkarte, in Ihrer Apotheke abholen.

Dies gilt für Kassenrezepte (rot). Frei verkäufliche Medikamente (grün) oder Privatrezepte müssen weiterhin in der Praxis abgeholt werden.

Wiederholungsrezept

Wiederholungsüberweisung